Hausordnung
Allgemeine Regeln
In unserer Schule sollen ALLE gemeinsam in einer friedlichen Atmosphäre miteinander auskommen, leben und lernen. Das Schutzkonzept der Schule stellt sicher, dass präventive Maßnahmen, klare Zuständigkeiten und transparente Verfahren zum Schutz vor Gewalt und Grenzverletzungen verankert sind. Wir wollen eine Schule sein, in der sich alle wohlfühlen! |
Wir benehmen uns anderen gegenüber rücksichtsvoll, höflich und aufmerksam:
Ich bin nett und höflich.
(„Bitte, Danke, Guten Morgen, Entschuldigung, ...“)Ich gehe Streit aus dem Weg, auch wenn ein anderer anfängt.
Ich lache andere nicht aus, verspotte oder beleidige sie nicht
und schließe auch niemanden aus der Gemeinschaft aus.Ich benutze keine hässlichen Wörter oder Zeichen
und spucke nichts und niemanden an.Ich mache nichts, was anderen weh tun kann.
Ich versuche, andere nicht zu gefährden.
Die Benutzung von Handys, MP3-Playern u.ä., sowie das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Messern, Feuerzeugen usw.)
ist auf dem Schulgelände, sowie bei Wandertagen und Ausflügen für Schüler verboten.
Wir achten eigenes und fremdes Eigentum:
Ich gehe sorgfältig mit allen Gegenständen und der Einrichtung der Schule um.
Ich gehe sorgfältig mit Kleidung oder Schulsachen um, die mir oder anderen gehören.
Müll werfe ich in die entsprechenden Abfallbehälter.
Ich halte die Augen offen und fühle mich mitverantwortlich.
Wir beginnen den Unterricht pünktlich:
Ich komme rechtzeitig zur Schule.
Ich kehre nach der Pause pünktlich ins Klassenzimmer zurück.
Die Schüler wenden sich an die Schulleitung, wenn die Klasse nach Beginn der Stunde unbeaufsichtigt ist.
Umgang mit mobilen Endgeräten
Auf dem Schulgelände (Gebäude wie Schulhof und Sportstätten) ist den Schülerinnen und Schülern die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt.
Dieses gilt auch für die Zeiten der Ganztagesbetreuung (7:00 - 17:00 Uhr).
Smartwatches müssen im Schulmodus im Schulranzen verwahrt sein und dürfen erst nach Verlassen des Schulgeländes aktiviert werden.
Sonderregelungen aus medizinischen Gründen können bei der Klassenlehrkraft beantragt werden.
Schulhofordnung
Das Pausengelände gehört von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr zum Schulgelände.
Andere Kinder dürfen den Spielplatz in dieser Zeit nur unter Aufsicht eines zugehörigen volljährigen Erwachsenen nutzen.
Den Anweisungen der schulischen Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.
Fahrrad fahren ist verboten.
Pausenordnung
Aufenthalt
Ich betrete das Schulhaus erst direkt vor meiner ersten Unterrichtsstunde.
In der großen Pause verlasse ich das Klassenzimmer und begebe mich zügig auf das Pausengelände
Der Aufenthalt auf dem Sportplatz ist nur während der Bewegungspause gestattet.
Aufsichtsbereich
Ich verlasse auf keinen Fall unerlaubt den Schulhof. Dessen Grenzen wurden mir bekannt gemacht.
Ich befolge immer die Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer.
Gefahren
Schneeball werfen und Werfen mit harten Gegenständen oder die Bedrohung anderer mit Stöcken u.ä. ist gefährlich und deshalb verboten.
Ich vermeide gefährliche Situationen in der Bewegungslandschaft.
Pausengelände
Ich will mithelfen, unser schönes Schulgelände zu erhalten, deshalb
schone ich Büsche, Bäume, Rasenflächen und Spielgeräte
achte ich darauf, dass die Toiletten sauber bleiben und benutze sie nicht als Aufenthaltsraum
werfe ich meine Abfälle nur in die dafür vorgesehenen Behälter.
Schulweg
Ich benehme mich auf dem Schulweg rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst meinen Mitschülern und anderen Personen gegenüber.
Ich achte auf den Straßenverkehr und verhalte mich verkehrsgerecht.
Konsequenzen bei Fehlverhalten
Pädagogische Maßnahmen
Schülerinnen und Schüler, die gegen die Bestimmungen der Schulordnung verstoßen oder den Schulbetrieb beeinträchtigen, müssen mit folgenden Maßnahmen rechnen:
Mündliche und schriftliche Ermahnung
Zeitweilige Unterbringung in einer anderen Klasse
Zusätzliche Hausarbeit
Zusätzliche Arbeit in der Schule
Änderung der Sitzordnung
Verwahrung von Handy, MP3-Player u.ä.
Beschlagnahmung von gefährlichen Gegenständen
Eintrag ins Tagebuch
Auf unfaires oder grobes Verhalten sowie körperliche Aggressivität auf dem Schulgelände erfolgt ein Eintrag ins Tagebuch.
Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes oder grobes Missachten von Lehreranweisungen wird ebenso geahndet.